Zulassungsgebühren, Bachelorstudium, 2024

In Übereinstimmung mit der Zulassungsordnung der Babeș-Bolyai Universität, werden für die Teilnahme an der Aufnahmeprüfung folgende Gebühren erhoben:

  • Die Bearbeitungsgebühr wird für die organisatorischen und kommunikativen Aspekte erhoben, einschließlich einer möglichen Vorregistrierung; eine Gebühr, die nicht unter die Ausnahmeregelung fällt und auch nicht erstattungsfähig ist.
  • Anmeldegebühr. Mitarbeiter und Kinder von Mitarbeitern der UBB, der Zentralen Universitätsbibliothek sowie Kinder von berufstätigen oder pensionierten Mitarbeitern von universitären und voruniversitären Bildungseinrichtungen sind von der Zahlung der Anmeldegebühr befreit.
  • Die Aufnahmegebühr setzt sich aus der Anmeldegebühr und der Bearbeitungsgebühr zusammen. Bewerber/innen, die von einem oder beiden Elternteilen verwaist sind, Kinder aus Ein-Eltern-Familien, Jugendliche aus Pflegeheimen bis zum Alter von 26 Jahren und Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Armut gefährdet sind, ihren täglichen Lebensunterhalt nicht mehr bestreiten zu können, sind von der Zulassung der Aufnahmegebühr (bestehend aus der Anmeldegebühr und der Bearbeitungsgebühr) befreit. Die Befreiung von der Zahlung dieser Gebühren erfolgt nur auf der Grundlage der vom Bewerber zum Zeitpunkt der Immatrikulation vorgelegten Nachweise gemäß Anlage 2 der Zulassungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Babeș-Bolyai-Universität, die auf der Grundlage des Senatsbeschlusses Nr. 40 vom 18.03.2024 ergänzt und neu veröffentlicht wurde.

Die Gebühren sind ausschließlich online über die Zulassungsplattform zu entrichten. Im Falle eines Rücktritts von der Aufnahmeprüfung oder vom Studium werden die Bearbeitungsgebühr und die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. Die Gebühren betragen 50 RON (Bearbeitungsgebühr) und 300 RON (Anmeldegebühr).