Vorschriften für die Organisation und Durchführung der Zulassung (Masterstudium) an der Fakultät für Mathematik und Informatik – 2024
Genehmigt durch den Fakultätsrat am 21.11.2023
Diese Verordnung ist ein Anhang zu den ZULASSUNGSVERORDNUNGEN DER BABEȘ-BOLYAI UNIVERSITÄT für die Zulassungsetappen im Juli und September 2024
VORGESCHLAGENE STUDIENGÄNGE*
STUDIENANGEBOT – Studienform: Vollzeitstudium; Studiendauer: 2 Jahre |
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Fachbereich Mathematik |
Höhere Mathematik (Englisch) |
Moderne Methoden im Unterrichten der Mathematik (Rumänisch) |
Moderne Methoden im Unterrichten der Mathematik (Ungarisch) |
Computer-Mathematik (Ungarisch) |
Fachbereich Informatik |
Datenbanken (Rumänisch) |
Distributive Systeme im Internet (Rumänisch) |
Datenanalyse und Modellierung (Ungarisch) |
Entwurf und Entwicklung von Enterprise-Anwendungen (Ungarisch) |
Hochleistungsrechnung und Analyse größerer Datenvolumen (Englisch) |
Software-Ingenieurwesen (Englisch) |
Angewandte Komputationelle Intelligenz (Englisch) |
Cybersicherheit (Englisch) |
Datenwissenschaft für Industrie und Gesellschaft (Englisch) |
Fortgeschrittene Informationssysteme: Modellierung, Entwurf, Entwickelung (Deutsch und Englisch) |
Fachbereich Erziehungswissenschaften |
Didaktisches Masterstudium in Informatik (Rumänisch) |
Didaktisches Masterstudium in Mathematik (Ungarisch) |
Didaktisches Masterstudium in Informatik (Ungarisch) |
Wichtig!
* Die oben genannten Studiengänge werden unter der Bedingung organisiert, dass eine Mindestzahl von Bewerbern/innen nach der ersten Stufe, während der Zulassungssitzung im Juli, zugelassen wird.
1. Zulassungskriterien
- Absolventen/innen mit einem Bachelordiplom/Abschlusszeugnis, können sich unabhängig vom Jahr des Abschlusses des Bachelorstudiums, für ein Masterstudium bewerben.
- Die Zulassungsbedingungen für Bewerber/innen mit einem Bachelordiplom / Abschlusszeugnis in einer Spezialisierung aus dem Fachgebiet oder dem Fachgebiet verwandten Spezialisierung, für die sich der/die Kandidat/in entscheidet, bzw. für diejenigen, die aus anderen Bereichen kommen, sind im Verwaltungsverfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen zu finden.
- Für Masterstudiengänge ist die Vorlage einer Bescheinigung über die Sprachkenntnisse in einer internationalen Sprache vorzuzeigen. Die von den UBB-Fakultäten ausgestellten Sprachzertifikate und die von der UBB vereinbarten Zertifikate sind gültig. (https://infoadmitere.ubbcluj.ro/ro/reglementari/files/Regulament_admitere_2024_Anexa_1.pdf). Die Sprachzertifikate, die für den Masterstudiengang Cyber Security (englische Unterrichtssprache) erforderlich sind, unterscheiden sich von denen der anderen Studienrichtungen. Einzelheiten sind im Verwaltungsverfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen zu finden.
- Bewerber/innen können Dossiers für jede der drei von der Fakultät verwalteten Spezialisierungen einreichen, mit Ausnahme der Spezialisierung Data Science in Industry and Society (Datenwissenschaft für Industrie und Gesellschaft), sowohl für gebührenfreie Studienplätze (wenn er/sie die Voraussetzungen für eine Spezialisierung in dieser Finanzierungsform erfüllt) als auch für gebührenpflichtige Studienplätze. Die Bewerber/innen können sich jedoch nur in maximal zwei Studiengängen gleichzeitig einschreiben und nur für einen Studiengang bzw. eine Spezialisierung eine Finanzierung aus dem Staatshaushalt erhalten. Wenn ein/e Kandidat/in zwei Fachrichtungen gleichzeitig belegen möchte, muss er/sie zwei Anträge einreichen. Für die Spezialisierung Data Science in Industry and Society ist ein gesonderter Antrag einzureichen, wobei die Möglichkeit besteht, eine gebührenfreie und/oder -pflichtige Studienform zu erheben.
- Für den Masterstudiengang Cybersicherheit gibt es zwei Bewerbungswege: einen nationalen und einen EIT-Bewerbungsweg. Für das nationale Bewerbungsverfahren gelten dieselben Anforderungen wie für alle anderen von der Fakultät für Mathematik und Informatik der Babeș-Bolyai-Universität angebotenen Masterstudiengänge. Die Voraussetzungen für Bewerber/innen für die Spezialisierung Cyber Security (Englisch) über EIT Digital sind im Verwaltungsverfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen
- Änderungen der gewählten Spezialisierung sind nach Ablauf der Bewerbungsfrist nicht mehr möglich.
- Bürger/innen der EU-Staaten, der Staaten des EWR und der Schweizer Konföderation können unter denselben Bedingungen wie die rumänischen Staatsbürger/innen an der Zulassung, einschließlich der Studiengebühren, teilnehmen. Das Bewertungs- und Einstufungsverfahren ist dasselbe wie für rumänische Staatsbürger/innen.
- Die Anerkennung der im Ausland abgeschlossenen Studien erfolgt mithilfe des zuständigen Ministeriums. Bei der Anmeldung muss jeder/e Bewerber/in ein Dokument vorlegen, aus dem hervorgeht, dass der/die Kandidat/in den Prozess der Anerkennung der Studien initiiert hat. Die Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen über das Anerkennungsverfahren liegt ausschließlich bei dem Zentrum für internationale Zusammenarbeit der Babeș-Bolyai Universität.
- Bewerber/innen aus EU-Drittstaaten können sich auf die von der Fakultät vergebenen Sonderplätze bewerben, wobei die Verordnung des Ministeriums 6000/15.10.2012 und die Vorschriften der Universität zu beachten sind. Die Verantwortung für die Bereitstellung von Informationen, die Prüfung von Dokumenten und die Registrierung dieser Bewerber liegt ausschließlich beim Zentrum für internationale Zusammenarbeit der Babeș-Bolyai-Universität.
2. Bewerbungsverfahren
Die Bewerbungen werden online eingereicht. Es liegt in der Verantwortung der Bewerber/innen, alle in der Zulassungsordnung genannten Dokumente hochzuladen und korrekt einzureichen. Mit ihrer Unterschrift auf dem Bewerbungsformular erkennen die Bewerber/innen an, dass sie für die Vollständigkeit und Übereinstimmung der digitalen oder gescannten Dokumente mit den Originalen, die ihrer Akte beizufügen sind, verantwortlich sind. Die technischen Einzelheiten der Bewerbung sind im technischen Verfahren für die Einschreibung der Bewerber/innen enthalten.
3. Bewertung
Argumentationsportfolio das mit ZUGELASSEN/ABGEWIESEN bewertet wird: Der/die Kandidat/in lädt auf die Zulassungsplattform einen Lebenslauf (höchstens 2 Seiten) und einen Beruflichen und wissenschaftlichen Karriereentwicklungsplan (entsprechend dem ersten Masterstudiengang aus der Bewerbungsliste) im Gebiet der Mathematik/Informatik (höchstens 2 Seiten) auf. Das Portfolio wird in der Sprache des Masterstudiengangs ausgestellt, der als erste Option angekreuzt wurde, und als PDF hochgeladen;
Fachprüfung für Kandidaten/innen, die keine der ausgewählten Studienrichtung verwandten Spezialisierung absolviert haben.
Englisch-/Deutsch-Sprachtest mit dem Vermerk ZUGELASSEN/ ABGEWIESEN für diejenigen, die eine Spezialisierung auf Englisch/Deutsch ausgewählt haben.
4. Auswahlverfahren der Kandidaten/innen, die nach der Bewertung als zugelassen erklärt werden:
- für Bewerber/innen der ausgewählten Studienrichtung verwandten Spezialisierungen:
- 75 % – Durchschnittsnote der Studienjahre
- 25 % – Durchschnittsnote der Abschlussprüfung des Bachelorstudiums
- für alle anderen Bewerber/innen:
- Der Gesamtdurchschnitt der Zulassung ist die erhaltene Note in der spezialisierten Prüfung
5. Die Auswahlkriterien
Bei Gleichheit der Durchschnittsnoten wird der Gesamtdurchschnitt der Studienjahre und der Notendurchschnitt des letzten Studienjahres berücksichtigt.
6. Einstufungsverfahren
- Die Zulassung zum Masterstudiengang erfolgt nach den drei von der Fakultät verwalteten Bereichen (Mathematik, Informatik und Erziehungswissenschaften) und nach Studienrichtung (Rumänisch, Englisch, Ungarisch, Deutsch). Eine Gesamtzahl von gebührenfreien und -pflichtigen Studienplätze wird pro Bereich und innerhalb jedes Fachgebiets, nach Studienrichtungen zugeteilt. Die Bewerber/innen können aus einer Liste unterschiedliche Spezialisierungen aus jedem Bereich auswählen. Die Ausnahme liegt bei der Spezialisierung Data Science in Industry and Society (Englisch), bei der gesonderte Plätze vergeben werden und ein Zulassungsportfolio mit separaten Bewerbungsunterlagen erforderlich ist.
- Bewerber/innen mit einem Zulassungsdurchschnitt von mindestens 6 werden als zugelassen erklärt, und sie werden nach der absteigenden Reihenfolge der Durchschnittsnote und je nach geäußerter Option für eine bestimmte Studienrichtung oder Studienbereich auf die zugestimmten Studienplätze zugeteilt. Sobald die Liste der zugelassenen Studierenden (gebührenfreie und -pflichtige Studienplätze) nach der absteigenden Reihenfolge der Durchschnittsnote erstellt ist, werden die zugelassenen Bewerber/innen auf Spezialisierungen zugewiesen. Für die ungarische Linie werden die zugelassenen Bewerber/innen nach der Erstellung der Liste (gebührenfreie und -pflichtige Studienplätze) nach Fachgebieten in absteigender Reihenfolge des Durchschnitts zugelassen und den Fachgebieten zugeordnet. Gemäß der geltenden Verordnung werden die Master-Spezialisierungen in Übereinstimmung mit den Mindestanforderungen des Fakultätsrats für die Zulassung festgelegt.
7. Die Bestätigung des Studienplatzes
- Die Bestätigung des Studienplatzes erfolgt in zwei Phasen:
- Phase I: nach Veröffentlichung der ersten Listen mit der Verteilung der Bewerber/innen nach Fachgebieten;
- Phase II: nach der Neuverteilung der Studienplätze, die in Phase I nicht bestätigt wurden.
- In jeder Phase werden die erforderlichen Dokumente auf die Zulassungsplattform hochgeladen, und die auf gebührenpflichtige Studienplätze zugelassenen Bewerber/innen zahlen die erste Rate der Studiengebühren.
- Einzelheiten zum Bestätigungsverfahren sind in den Vorschriften über das Bestätigungsverfahren.
8. Bestätigung eines gebührenfreien Studienplatzes
Ein/e zugelassene/r Bewerber/in, der/die auf einen staatlich subventionierten Studienplatz zugelassen ist, kann eine Studienförderung nur für die übliche Studiendauer der Fachrichtung, für die er/sie zugelassen wurde, in Anspruch nehmen. Im Falle von Studierenden, die in den vorherigen Jahren auf staatlich subventionierten Plätze immatrikuliert waren – an staatlichen Universitäten und Hochschulen – wird die Anzahl der schon verstrichenen vorherigen Studienjahre in Betracht genommen und von den gebliebenen Jahren gekürzt. Dieselben Regeln gelten für die exmatrikulierten Studierenden, einschließlich derer, die das Studium aufgegeben haben, mit Ausnahme des ersten Jahres nach der Wiederaufnahme des Studiums (dieses wird auf kostenpflichtiger Basis durchgeführt). Aufgrund der Finanzierung aus dem Staatshaushalt wird der normale Studienzyklus auf Jahresbasis durchgeführt. In allen anderen Fällen, mit Ausnahme von Sonderfällen, muss das Studienjahr gebührenpflichtig absolviert werden.
9. Gebühren
Die Zulassungsgebühr setzt sich aus der Anmeldegebühr und der Bearbeitungsgebühr zusammen. Kinder von Lehr- und Hilfspersonal im aktiven Dienst oder im Ruhestand, Angestellte und Kinder unserer Universitätsmitarbeiter/innen (einschließlich der Restaurants und Cafeterien der Universität), Kinder der Angestellten der Zentralen Universitätsbibliothek und des Botanischen Gartens sind von der Zahlung der Anmeldegebühr befreit. Für die organisatorischen und kommunikativen Belange der Zulassung wird eine Bearbeitungsgebühr, die nicht unter die Ausnahmeregelung fällt und auch nicht erstattungsfähig ist, bezahlt. Ausgenommen sind Bewerber/innen, die beide Elternteile verloren haben, und Jugendliche aus Pflegefamilien, die von der Zahlung der Zulassungsgebühr (bestehend aus Anmeldegebühr und Bearbeitungsgebühr) befreit sind.
Im Falle eines Rücktritts werden die Bearbeitungsgebühr und die Anmeldegebühr nicht zurückerstattet. Die Gebühren können über die Online-Plattform bezahlt werden.
10. Die Zulassungskommission kann diese Verordnung vor dem Datum des Zulassungverfahrens ändern, um es an die von der Universität oder vom Ministerium erlassenen Vorschriften anzupassen.
Korrespondenzadresse: master.cs@ubbcluj.ro
Dekan,
Prof. univ. dr. Anca Andreica