Beschluss – außerordentliche Vorschriften betreffend die Zahlung der Studienbeiträge
Die gegenwärtigen Umstände, entstanden durch die Corona-Infektionswelle, die Notwendigkeit die landesweit empfohlenen Maßnahmen zu beachten, sowie der Beschluss Nr. 16.769 des Verwaltungsrates der Babeș-Bolyai-Universität vom 9. November 2020, führten zu folgendem Beschluss, der während der Sitzung des Fakultätsrates vom 17. Dezember 2020 durch elektronische Abstimmung seiner Mitglieder erfasst wurde:
- Die Studierenden haben die Möglichkeit, bis zum 11. Januar 2021 mindestens 50% der Jahresgebühr ohne die Zusatzzahlung für die Verspätung (laut der Vorschrift betreffend die Zulassungs-, Studien- und Abschlussbeiträge für das akademische Studienjahr 2020-2021) zu bezahlen.
- Die Teilnahme der Studierenden an den Prüfungen des Wintersemesters 2020-2021 (in der Zeitspanne 18. Januar – 7. Februar 2021) erfolgt anhand der am 12. Januar 2021 im Sekretariat der Fakultät erstellten Liste.
- Die Studierenden haben die Verpflichtung bis zum 11. Januar 2021 die fälligen Gebühren und die Beiträge für die im Studienvertrag eingetragenen Nachprüfungen zu bezahlen.
- Die Studenten, die das oben festgelegte Datum für die Zahlung der Studiengebühren und Beiträgen für die Nachprüfungen nicht einhalten, können bei den Prüfungen des Wintersemesters 2020-2021 nicht teilnehmen. Erfolgt die Zahlung der Gebühren und Beiträgen für die Nachprüfungen jedoch in der Zeitspanne 11. Januar 2021 – 10. Februar 2021, wird dem Studierenden erlaubt, nur an den Nachprüfungen, in der Zeitspanne 15. – 21. Februar 2021, teilzunehmen.
Den Lehrkräften und den Studierenden der Fakultät der Mathematik und Informatik wurde dieser Beschluss zur Durchführung mitgeteilt.