Einzug der Gebühren für ausstehende Prüfungen aus der WINTER-Nachprüfungszeit (auch für Studierende in Studienverlängerung)

Immatrikulierte Studierende der Bachelorstufe im II. und III. Studienjahr, in Studienverlängerung und Wiederimmatrikulierte, sowie Studierende der Masterstufe im II. Studienjahr, in Studienverlängerung und Wiederimmatrikulierte, die Nachprüfungen in Fächern aus dem Studienjahr 2023/2024, im ersten Semester belegen müssen, werden gebeten, die Zahlung für die Nachprüfungen bis zum 10. Januar 2024 zu leisten. Nach diesem Datum wird keine Zahlung mehr für den Zugang zur Prüfungssitzung vom 22. Januar bis 11. Februar 2024 akzeptiert.

Studierende, die nach diesem Datum zahlen, haben Zugang zu den Nachprüfungen nur vom 19.02. bis 25.02.2024.

Zahlungsarten:

Das Kalender für die Prüfungssitzung ist auf der AcademicInfo-Platform zu finden: https://academicinfo.ubbcluj.ro/