An die Bewerber/innen, die in der Zulassung im Juli 2022 auf einen gebührenpflichtigen Studienplatz zugelassen wurden
Sollten zwischen dem 28. Juli 2022 und dem 31. August 2022 noch gebührenfreie Studienplätze verfügbar sein, werden diese am 1. September 2022 mit Bewerbern/innen besetzt, die auf gebührenpflichtige Studienplätze derselben Fachrichtung zugelassen sind, und zwar in absteigender Reihenfolge der Durchschnittsnote, sofern sie die Zulassungsbedingungen erfüllen und nur für diejenigen, die ihr Abiturzeugnis und das Matrikelblatt im Original bis zum 5. August 2022 eingereicht haben. Am 1. September 2022 wird die Liste der Bewerber/innen, die ihre Finanzierungsform geändert haben, gegebenenfalls auf der Website der Fakultät veröffentlicht.
EMPFEHLUNG: Wir empfehlen allen, das Abiturdiplom und das Matrikelblatt im Original bis zum 5. AUGUST 2022 zusammen mit der Bewerbung einzureichen, um diese Möglichkeit zu nutzen.