Informationen für Studierende im zweiten Jahrgang der Bachelorstufe und im ersten Jahrgang der Masterstufe – Beschluss über den Kalender für die Ausarbeitung der Bachelor-/Masterarbeiten für die Studierenden, die ihr Studium ab dem Jahr 2022 abschließen werden
Genehmigt durch den Fakultätsrat am 20.04.2021
Jeder Studierende der Fakultät muss einen wissenschaftlichen Betreuer für die Ausarbeitung der Bachelor-/Masterarbeit wählen. Der Betreuer muss eine fest angestellte Lehrkraft mit Doktortitel sein. Assistenten ohne Doktortitel können Bachelorarbeiten unter der Aufsicht einer anderen promovierten Lehrkraft betreuen. Die Themen können auch von Partnerunternehmen/-institutionen vorgeschlagen werden, aber in diesem Fall muss der Betreuer eine promovierte, fest angestellte Lehrkraft der Fakultät sein.
Für den effizienten Ablauf der Abschlussprüfung wird ab 2022 der folgende Kalender aufgestellt:
- Die Departmentleiter legen die maximale Anzahl von Arbeiten fest, die eine Lehrkraft in einem Jahrgang koordinieren kann.
Frist: 30. November (2. Jahrgang Bachelorstufe, 1. Jahrgang Masterstufe)- Jedes Department legt die maximale Anzahl koordinierter Arbeiten entsprechend der Zahl der Studierenden im Verhältnis zur Zahl der Lehrkräfte fest.
- Maximal 1/3 der Studierenden der Studiengänge Mathematik-Informatik (Rumänisch und Englisch) können eine Bachelorarbeit mit Betreuern aus dem Fachbereich Informatik wählen.
- Die Studierenden wählen einen wissenschaftlichen Betreuer in gegenseitigem Einvernehmen.
Empfohlene Frist: 15. November (3. Jahrgang Bachelorstufe, 2. Jahrgang Masterstufe)- Die Betreuer mit freien Plätzen können in Echtzeit in der Bachelor-/Master- Management-Anwendung eingesehen werden.
- Der Betreuer gibt die Namen der Studierenden in die Bachelor-/Master-Management- Anwendung ein, sobald sie für die Betreuung akzeptiert werden, damit die anderen Studierenden die freien Plätze in Echtzeit einsehen können.
- Studierende, die keinen Betreuer gewählt haben, werden automatisch den verbleibenden freien Plätzen zugewiesen, um die Anzahl der Zuweisungen so gleichmäßig wie möglich auf das Lehrpersonal zu verteilen.
Frist: 1. März (3. Jahrgang Bachelorstufe, 2. Jahrgang Masterstufe) - Studierende, die ihre Bachelor-/Masterarbeit in Zusammenarbeit mit externen Fachleuten anfertigen, müssen dem Sekretariat des Departements eine Zusammenarbeitsvereinbarung vorlegen (gemäß Anhang zum Beschluss des Fakultätsrats – die Methodologie für den Ablauf der Abschlussprüfungen an der Fakultät für Mathematik und Informatik).
Frist: 1. März (3. Jahrgang Bachelorstufe, 2. Jahrgang Masterstufe) - Die Studierenden laden auf die Plattform https://www.cs.ubbcluj.ro/apps/lucrari folgende Dokumente hoch:
- Die Endfassung der Arbeit im PDF, zusammen mit der Zusammenfassung in englischer Sprache, die unmittelbar nach dem Titelblatt integriert wird;
- ZIP-Archiv mit dem Antrag (falls zutreffend) und Anhängen;
Die Frist wird auf der Webseite der Fakultät zu Beginn des 2. Semesters veröffentlicht (3. Jahrgang Bachelorstufe, 2. Jahrgang Masterstufe)
- Im Falle eines unabwendbaren Ereignisses (Nichtverfügbarkeit des Betreuers) wird vom Prodekan, zuständig für den Studiengang, ein neuer Betreuer vorgeschlagen, wobei die verfügbaren wissenschaftlichen Betreuer konsultiert werden. Der neue Betreuer nimmt die erforderlichen Änderungen in der Anwendung für die Verwaltung der Studienabschlussarbeiten vor.