Anmeldeverfahren und erforderliche Unterlagen für die Zulassung zum Bachelorstudium an der Fakultät für Mathematik und Informatik, 2024

Die Anmeldung der Kandidaten/innen erfolgt online auf der Zulassungsplattform (der Link wird später aktiv sein).

Die Bewerber/innen sind für das korrekte Hochladen auf die Plattform bzw. für die Übermittlung aller angegebenen Unterlagen aus der Vorschrift für die Zulassung zum Studium an der Babeș-Bolyai-Universität (genehmigt durch den Beschluss des Universitätssenats Nr. 40 vom 18.03.2024) zuständig, falls notwendig unterschrieben und in gescannter Form. Die Kandidaten/innen übernehmen die Verantwortung für die Authentizität und die Übereinstimmung der digitalisierten/gescannten Unterlagen mit den Originalen, welche später zu den Unterlagen des/r Bewerbers/in, in Begleitung einer schriftlichen und unterschriebenen Erklärung, hinzugefügt werden.

Die gescannten notwendigen Unterlagen für die Anmeldung zum Bachelorstudium sind:

  1. Anmeldeformular, auf der Zulassungsplattform online ausgefüllt
  2. Personalbogen des/r Studienbewerbers/in – (Anhang 2)
  3. Abiturdiplom oder eine gleichwertige Urkunde (doppelseitig eingescannt) mit Angabe des Abiturdurchschnitts und der in der Abiturprüfung erzielten Note in Mathematik oder Informatik; Abiturienten/innen des Jahrgangs 2024 können anstelle des Abiturdiploms eine Bescheinigung abgeben, die den Schulabschluss und die bestandene Abiturprüfung bestätigt. Diese Bescheinigung muss obligatorisch den Durchschnitt der Abiturprüfung und die in der Mathematik- oder Informatikprüfung erzielten Note aufweisen.
  4. Matrikelblatt (zwei-seitig eingescannt)
  5. Geburtsurkunde eingescannt
  6. Personalausweis eingescannt
  7. Ggf. Heiratsurkunde eingescannt
  8. Eine ärztliche Bescheinigung (eingescannt), die vom Haus- oder von einem Schularzt ausgestellt wird und die bescheinigt, dass der/die Bewerber/in aus medizinischer Sicht in der Lage ist, das Profil oder die Fachrichtung, für die sie sich bewerben, zu absolvieren.
  9. Die Zulassungsgebühr ist ausschließlich online auf der Zulassungsplattform zu zahlen;
  10. Nachweis der Sprachkenntnisse durch ein Sprachzertifikat (bei Kandidat/innen, die sich um einen Platz an einem Studiengang bewerben, dessen Unterrichtssprache eine Weltsprache ist), das auf der Liste der vom Rektorat akzeptierten Sprachzertifikate steht oder das beim Abitur erhaltene Sprachzertifikat, unter der Voraussetzung, dass 3 der 5 erhaltenen Bewertungen mindestens B2 sind.
    1. Bewirbt sich ein/e Kandidat/in an mehreren Studiengängen mit unterschiedlichen Unterrichtssprachen, so muss er/sie für alle die Sprachkenntnisse nachweisen;
    2. Bewerber/innen, die die schriftliche Prüfung auf Deutsch oder Englisch ablegen, müssen kein Sprachzertifikat mehr für die jeweilige Sprache ablegen.
    3. Bewerber/innen, die nicht an der schriftlichen Prüfung teilnehmen (da sie eine spezielle Zulassungsbedingung erfüllen), benötigen einen Nachweis ihrer Sprachkenntnisse in der/den Sprache(n) der Studiengänge auf der Liste mit den Optionen.
    4. Sprachzertifikate können auch bei den Sprachzentren der Babeș-Bolyai Universität erworben werden:
      1. ALPHA-Zentrum (http://lett.ubbcluj.ro/alpha/) und
      2. LINGUA-Zentrum (https://econ.ubbcluj.ro/lingua/)
  11. Für Bewerber/innen mit einem Abiturdiplom, das vor dem laufenden Jahr erworbenen wurde:
    1. Bei Kandidaten/innen, die das Abitur vor 2024 bestanden haben, muss eine Eigenständigkeitserklärung über den Verlauf der bisherigen akademischen Ausbildung des/der Kandidaten/in an staatlichen Hochschulen Rumäniens abgelegt (Anhang 1) werden.
    2. Bewerber/innen, die Studierende oder ehemalige Studierende sind und die sich für die Aufnahme an eine zweite Fakultät bewerben:
      1. Bescheinigung(en) über die Anzahl der im rumänischen Hochschulsystem absolvierten Jahre eines gebührenpflichtigen Studiums, aus der hervorgeht, dass sie ihre Studiengebühren pünktlich bezahlt haben und keine Schulden bei der Universität haben;
      2. Bachelor-Abschluss oder gleichwertiges Diplom für Bewerber/innen, die eine zweite Universität besuchen möchten – eingescannt
  12. Bescheinigung und Unterlagen, die belegen, dass der/die Kandidat/in, gemäß der Zulassungsordnung der Fakultät, von der Bearbeitungsgebühr und/oder der Anmeldegebühr befreit ist (Kinder von berufstätigen oder pensionierten Lehrkräften, Hilfskräften und nicht lehrenden Mitarbeitern der Institutionen; berufstätige oder pensionierte Lehrkräfte, Hilfskräfte und nichtlehrende Mitarbeiter der UBB, Waisen beider oder einzelner Elternteile, Kinder aus Ein-Eltern-Familien, Kinder aus Pflegefamilien, Personen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder Armut gefährdet sind, ihre täglichen Lebensbedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können) – gemäß den Vorgaben in Anlage 2 der Zulassungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Babeș-Bolyai-Universität – ergänzt und neu veröffentlicht auf der Grundlage des Senatsbeschlusses Nr. 40 vom 18.03.2024. Die Bescheinigung muss während oder vor der Anmeldefrist für die Zulassung datiert sein. Es ist nicht zugelassen, die Bescheinigung und den Gebührenerlass nach Abschluss der Zulassungsperiode einzureichen.
  13. Bei Kandidaten/innen, die bei Schülerolympiaden oder Schülerwettbewerben Auszeichnungen errungen haben, das Diplom, das die Auszeichnung bescheinigt. Wurde das betreffende Diplom nicht in rumänischer Sprache ausgestellt, dann ist auch eine amtlich beglaubigte Übersetzung des Diploms ins Rumänische einzureichen. Das Original und die Übersetzung werden in einem einzigen PDF-Dokument gespeichert.
  14. Für Kandidat/innen, die sich für Plätze entscheiden, die der Angehörigen der Roma-Minderheit vorbehalten sind, muss ein von einer legalen Organisation der Roma Minderheit ausgestellter Beleg (mit Unterschrift) eingereicht werden, der die Zugehörigkeit des Kandidaten zu dieser Minderheit bestätigt.
  15. Kandidaten/innen, die sich für Plätze entscheiden, die Schulabsolventen aus ländlichen Gebieten vorbehalten sind: Absolventen, die in der jährlich vom zuständigen Ressortministerium genehmigten und für das laufende Schuljahr gültigen Liste aufgeführt sind, unabhängig davon, in welchem Jahr sie ihren Schulabschluss gemacht haben.
  16. Für Bewerber/innen, die sich für einen Platz für Personen bis 26 Jahre aus dem Sozialhilfesystem entscheiden: spezifische Unterlagen (Bescheinigungen der DGASPC, Gerichtsurteile).
  17. Für Bewerber/innen, die sich für einen Studienplatz für Personen mit besonderen Bildungsbedürfnissen/Behinderungen entscheiden: spezifische Unterlagen (Behindertenausweis, CES-Bescheinigung).
  18. Für Bewerber/innen, die sich für Studienplätze für nationale Minderheiten entscheiden (für Studiengänge in rumänischer Sprache, die es im staatlichen Hochschulwesen nicht in der Sprache der jeweiligen Minderheit gibt): spezifische Unterlagen (Bescheinigung einer Organisation, die die jeweilige Minderheit vertritt).
  19. Für Bewerber/innen aus der Europäischen Union oder aus den Ländern, die dem Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweizerischen Eidgenossenschaft angehören, sowie für britische Staatsbürger und ihre Familienangehörigen (Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder) als Begünstigte des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft 2019/C 384 I/01 (einschließlich rumänischer Staatsbürger mit rumänischem Personalausweis, die ihr Studium jedoch in einem anderen Land abgeschlossen haben), Nachweis der Gleichwertigkeit der Studien. Für die Gleichwertigkeit wenden Sie sich bitte an das Zentrum für internationale Zusammenarbeit der UBB. Bezüglich der Gleichwertigkeit der im Ausland erzielten Noten für die Zulassung zur Fakultät für Mathematik und Informatik wenden Sie sich bitte an den Zulassungsausschuss der Fakultät für Mathematik und Informatik, admitere.cs@ubbcluj.ro.